In den vergangenen Jahren wurden von vielen Banken und Sparkassen Darlehen mit einer 10-jährigen Zinsbindung angeboten.
Nach Ablauf dieser Zinssicherheitsphase ist das Darlehen meist noch nicht vollständig zurückbezahlt, so dass zu diesem Zeitpunkt eine Verlängerung der Zinsfestschreibung ansteht. Hierfür wird dem Darlehensnehmer von seiner finanzierenden Bank oder Sparkasse in der Regel ein Verlängerungsangebot unterbreitet.
Darin spiegeln sich die aktuellen Zinskonditionen wider.
Liegt der Zinssatz in diesem Angebot deutlich über dem ursprünglichen Zins, kann dies manche ursprünglich solide Finanzierung aus dem Gleichgewicht bringen. Der Kapitaldienst, also die Zahlung von Zins und Tilgung, wird gegebenenfalls erschwert oder ist im schlimmsten Fall gar nicht mehr aufzubringen.
Mit Hilfe eines sogenannten Forward Darlehens können sich Darlehensnehmer schon vor Ablauf der Zinsbindung, Zinsen sichern und so künftige Preisanstiege abmildern.
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In Zeiten eines aktuell steigenden Zinsniveaus könnte die Lösung des Problems der Abschluss eines Forward Darlehens sein.
Das Hauptmerkmal eines Forward Darlehens liegt darin, dass Kreditnehmer bereits heute ein Darlehen aufnehmen bzw. eine neue Zinsvereinbarung eingehen, welche sie allerdings erst in der Zukunft nutzen. Auf Basis des aktuellen Zinsniveaus wird eine Vereinbarung getroffen, dass der Anschlusszins nach Zinsbindungsende der bisherigen Finanzierung, bereits jetzt vereinbart wird. Man muss nicht warten, bis das ursprüngliche Zinsbindungsende erreicht ist, sondern bekommt eine planbare Anschlussfinanzierung. Hierfür, je nach Restlaufzeit der eigentlichen Zinsbindung, verlangen Banken einen Aufschlag von 0,01 % - 0,03 % pro Monat, welcher auf den aktuell gültigen Darlehenszins aufgeschlagen wird.
Der Vorteil dieses Vorgehens ist die dadurch erlangte Planungssicherheit - auch nach Ende der ursprünglichen Zinsbindung. Der Darlehensnehmer muss sich jedoch auch bewusst sein, dass der Forward Aufschlag, je nach Laufzeit bis zum eigentlichen Zinsbindungsende, in seiner Kondition mit eingepreist wird und dieses Zinsänderungsrisiko sich somit auf den neuen Zins bemerkbar macht. In fallenden Zinsmärkten ist diese Option natürlich nicht ratsam, da der Forward-Aufschlag auf die aktuell marktgerechte Kondition aufgeschlagen wird und man dadurch mehr bezahlt.
Zudem muss angemerkt werden, dass mit einem sinkenden Zinsniveau das Risiko einhergeht, dass man sich als Kreditnehmer mit Unterschrift der Forward-Vereinbarung an die neu abgeschlossene Zinsvereinbarung und damit an diese Kondition bindet.
Die meisten Banken bieten eine Forward-Vereinbarung bis zu 36 Monate vor Ablauf der eigentlichen Zinsbindung an. Interessierte Kunden, können sich demnach bereits drei Jahre vor dem Ablauf der eigentlichen Zinsbindung informieren, wie die aktuellen Konditionen für die Verlängerung des Darlehens wären.
Wichtig für den Kunden ist zudem, ob die angebotene Kondition dem eines „echten“ oder „unechten“ Forward Darlehens entspricht. Der Unterschied ist wie folgt:
Bei einem echten Forward Darlehen schließt der Kreditnehmer die Finanzierung für einen Zeitpunkt in der Zukunft zu einem jetzt vereinbarten Zinssatz ab. Die Zins- und Tilgungszahlungen sowie die neue Zinsbindung beginnen mit der Auszahlung oder Verlängerung des Darlehens.
Bei einem unechten Forward Darlehen beginnt die Zinsbindung hingegen sofort, auch wenn der Zeitpunkt der Auszahlung in der Zukunft liegt.
Der größte Unterschied liegt demnach in der Länge der Planungssicherheit. Ein „echtes“ Forward Darlehen mit einer Laufzeit von 15 Jahren und einem Auszahlungszeitpunkt in drei Jahren bietet somit insgesamt 18 Jahre Planungssicherheit für die Zukunft, bei einem „unechten“ Forward-Darlehen wäre die Planungssicherheit hingegen nur bei 15 Jahren.
Wir prüfen für Sie Ihre individuelle Kreditsituation und beraten Sie über mögliche Vorgehensweisen zur optimalen Zinsbindung.