
Wir helfen Ihnen dabei, den Zustand der Immobilie, die Heizungsanlage und mögliche Modernisierungskosten realistisch einzuschätzen.
Eigentümer können grundsätzlich wieder freier entscheiden, welche Heiztechnik zu ihrem Gebäude passt. Möglich sind zum Beispiel Wärmepumpen, der Anschluss an ein Wärmenetz, Biomasseheizungen, Hybridlösungen sowie Gas- und Ölheizungen.
Die kommunale Wärmeplanung bleibt bestehen. Sie entscheidet aber nicht mehr automatisch darüber, dass eine neue Heizung zu 65 Prozent erneuerbar betrieben werden muss. Auch die bisherige Beratungspflicht vor dem Einbau bestimmter Öl- und Gasheizungen entfällt.
Eine fachkundige Beratung bleibt trotzdem sinnvoll. Denn die günstigste Heizung beim Einbau muss nicht automatisch die wirtschaftlichste Lösung über die gesamte Nutzungsdauer sein.
Grundsätzlich ja. Bei einer neuen Gas- oder Ölheizung sollten Eigentümer jedoch nicht nur auf den Kaufpreis schauen.
Wichtig sind auch die künftigen Brennstoff- und Energiekosten, CO₂-Kosten, Wartungs- und Betriebskosten sowie die Verfügbarkeit klimafreundlicher Brennstoffe.
Auch die kommunale Wärmeplanung kann eine Rolle spielen. Wenn in einigen Jahren ein Wärmenetz in der Straße geplant ist, kann das die langfristig sinnvollste Lösung für eine Immobilie verändern.
Gerade bei älteren Gebäuden lohnt sich deshalb ein Vergleich über die gesamte Nutzungsdauer. Eine zunächst günstige fossile Heizung kann langfristig teurer werden als ein moderneres Heizsystem mit höheren Investitionskosten.
Für bestimmte nach dem 29. Juli 2026 neu eingebaute Heizungsanlagen mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas gelten künftig steigende Mindestanteile klimafreundlicher Brennstoffe:
Berücksichtigt werden können – je nach gesetzlichen Voraussetzungen – unter anderem Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas und bestimmte Formen von Wasserstoff.
Ab 2045 müssen Heizungsbrennstoffe vollständig klimaneutral sein. Zusätzlich soll eine Grüngas- beziehungsweise Grünheizölquote eingeführt werden. Die Einzelheiten dazu sollen noch durch ein weiteres Gesetz geregelt werden.
Wer heute eine neue Gas- oder Ölheizung plant, sollte deshalb prüfen, welche Brennstoffe die Anlage künftig nutzen kann und wie sich deren Preise und Verfügbarkeit entwickeln könnten.
„H2-ready“ ist durch das GModG nicht mehr die entscheidende Voraussetzung für den Einbau einer neuen Gasheizung.
Wasserstoff kann zwar grundsätzlich eine Rolle bei der künftigen Wärmeversorgung spielen. Ob er an einem bestimmten Standort verfügbar und bezahlbar sein wird, ist damit aber noch nicht geklärt.
Wichtiger als das Werbeversprechen „H2-ready“ sind daher konkrete Fragen: Gibt es vor Ort ein entsprechendes Versorgungsnetz? Welche Umrüstung wäre nötig? Und welche Kosten entstehen langfristig?
Nein, nicht allein wegen des GModG. Eine funktionierende Öl- oder Gasheizung darf grundsätzlich weiter betrieben werden, sofern keine anderen rechtlichen, technischen oder sicherheitsrechtlichen Gründe dagegensprechen.

Bei einer älteren Anlage kann sich ein Austausch trotzdem lohnen – etwa wenn ohnehin eine Sanierung ansteht, die Heizkosten hoch sind oder die Technik häufig repariert werden muss. Auch eine Heizungsoptimierung, ein hydraulischer Abgleich oder eine bessere Steuerung können sinnvoll sein.
Wer eine Immobilie kaufen möchte, sollte deshalb nicht nur den Energieausweis, sondern auch das Alter und den Zustand der Heizungsanlage prüfen.
Die kommunale Wärmeplanung zeigt, wie Städte und Gemeinden ihre Wärmeversorgung künftig entwickeln möchten. Dabei kann es zum Beispiel um Wärmenetze, erneuerbare Energien oder die Nutzung von Abwärme gehen.
Vor einer größeren Investition kann es sich daher lohnen, bei der Gemeinde nachzufragen:
Diese Informationen können bei der Entscheidung für oder gegen eine eigene Heizungsanlage eine wichtige Rolle spielen.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wird fortgeführt. Je nach Vorhaben können Zuschüsse oder Förderkredite für den Heizungstausch und energetische Sanierungen infrage kommen.
Auch das KfW-Programm „Jung kauft Alt“ kann für Familien interessant sein, die eine sanierungsbedürftige Bestandsimmobilie kaufen und selbst nutzen möchten. Die Voraussetzungen und Förderbedingungen ändern sich regelmäßig und sollten vor Beginn einer Maßnahme geprüft werden.
Wichtig: Bei vielen Förderprogrammen muss der Antrag gestellt werden, bevor die Maßnahme beginnt oder ein Auftrag verbindlich vergeben wird. Eine frühe Beratung kann daher bares Geld sparen. Weitere Informationen zur Finanzierung finden Sie auf unserer Finanzierungsseite.
Für Vermieter ist der Einbau einer neuen Gas- oder Ölheizung auch finanziell relevant. Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz sieht für bestimmte Kostenbestandteile eine Beteiligung von Vermieter und Mieter vor.
Ab 2028 können unter anderem bestimmte CO₂-Kosten und Gasnetzentgelte betroffen sein. Ab 2029 können zusätzlich Kosten für vorgeschriebene klimafreundliche Brennstoffanteile eine Rolle spielen. Dabei geht es nicht automatisch um die Hälfte der gesamten Heizkosten, sondern um bestimmte zusätzliche Kostenbestandteile.
Vor dem Einbau einer neuen fossilen Heizung sollten Vermieter deshalb die Gesamtkosten über die gesamte Nutzungsdauer berechnen und Alternativen wie Wärmepumpe, Wärmenetz oder Hybridlösung vergleichen.
Die Heizungsanlage gehört zur wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung einer Immobilie. Für Käufer kann eine ältere Anlage auf künftige Modernisierungskosten hinweisen. Verkäufer sollten möglichst nachvollziehbar dokumentieren können, wann die Heizung eingebaut, gewartet oder modernisiert wurde.
Wichtig sind vor allem der Energieausweis, Baujahr und Typ der Heizung, Wartungs- und Reparaturnachweise, der bisherige Energieverbrauch sowie Informationen über geplante Wärmenetze oder Sanierungen.
Bei einer Immobilie im Chiemgau oder in Südostbayern können wir von HausBauHaus gemeinsam mit Ihnen einordnen, welche Informationen beim Kauf oder Verkauf besonders wichtig sind.
Wir bewerten Ihre Immobilie persönlich und berücksichtigen dabei Lage, Zustand, Ausstattung und den regionalen Immobilienmarkt.
Ja. Die pauschale Pflicht für neu eingebaute Heizungen ist entfallen. Andere Anforderungen des Gebäudeenergierechts bleiben bestehen.
Ja, grundsätzlich ist das weiterhin möglich. Die künftigen Anforderungen an klimafreundliche Brennstoffanteile müssen aber berücksichtigt werden.
Nein. Allein wegen des GModG besteht keine automatische Austauschpflicht.
Für bestimmte neue Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen gilt ab 2029 ein Mindestanteil von 10 Prozent klimafreundlicher Brennstoffe. Dieser Anteil steigt später schrittweise an.
Nein. Die kommunale Wärmeplanung bleibt bestehen und ist weiterhin eine wichtige Informationsquelle für Eigentümer.

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