GModG ersetzt das GEG | © iStock
Thema Heizen
Gebäudemodernisierungsgesetz 2026
Die Neuerungen für Sie aufbereitet

Gebäudemodernisierungsgesetz 2026

Seit dem 29. Juli 2026 gilt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG. Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz – vielen noch als „Heizungsgesetz“ bekannt – und bringt vor allem bei der Wahl der Heiztechnik mehr Spielraum.

Die wichtigste Änderung: Die bisherige Vorgabe, dass eine neu eingebaute Heizung grundsätzlich zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss, ist entfallen. Eine neue Gas- oder Ölheizung bleibt damit grundsätzlich möglich.

Ganz ohne neue Vorgaben geht es aber nicht. Für neu eingebaute fossile Heizungen steigen ab 2029 die Anforderungen an klimafreundliche Brennstoffe. Die Entscheidung für eine Heizung sollte deshalb gut überlegt sein – nicht nur mit Blick auf die Anschaffungskosten.

Gebäudemodernisierungsgesetz 2026 | © shutterstock - Chones
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Was ändert sich durch das GModG?

Eigentümer können grundsätzlich wieder freier entscheiden, welche Heiztechnik zu ihrem Gebäude passt. Möglich sind zum Beispiel Wärmepumpen, der Anschluss an ein Wärmenetz, Biomasseheizungen, Hybridlösungen sowie Gas- und Ölheizungen.

Die kommunale Wärmeplanung bleibt bestehen. Sie entscheidet aber nicht mehr automatisch darüber, dass eine neue Heizung zu 65 Prozent erneuerbar betrieben werden muss. Auch die bisherige Beratungspflicht vor dem Einbau bestimmter Öl- und Gasheizungen entfällt.

Eine fachkundige Beratung bleibt trotzdem sinnvoll. Denn die günstigste Heizung beim Einbau muss nicht automatisch die wirtschaftlichste Lösung über die gesamte Nutzungsdauer sein.

Darf ich weiterhin eine Gas- oder Ölheizung einbauen?

Grundsätzlich ja. Bei einer neuen Gas- oder Ölheizung sollten Eigentümer jedoch nicht nur auf den Kaufpreis schauen.

Wichtig sind auch die künftigen Brennstoff- und Energiekosten, CO₂-Kosten, Wartungs- und Betriebskosten sowie die Verfügbarkeit klimafreundlicher Brennstoffe.

Auch die kommunale Wärmeplanung kann eine Rolle spielen. Wenn in einigen Jahren ein Wärmenetz in der Straße geplant ist, kann das die langfristig sinnvollste Lösung für eine Immobilie verändern.

Gerade bei älteren Gebäuden lohnt sich deshalb ein Vergleich über die gesamte Nutzungsdauer. Eine zunächst günstige fossile Heizung kann langfristig teurer werden als ein moderneres Heizsystem mit höheren Investitionskosten.

Die Biotreppe: Was gilt ab 2029?

Für bestimmte nach dem 29. Juli 2026 neu eingebaute Heizungsanlagen mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas gelten künftig steigende Mindestanteile klimafreundlicher Brennstoffe:

  • ab dem Jahr 2029: 10 Prozent
  • ab dem Jahr 2030: 15 Prozent
  • ab dem Jahr 2035: 30 Prozent
  • ab dem Jahr 2040: 60 Prozent

 

Berücksichtigt werden können – je nach gesetzlichen Voraussetzungen – unter anderem Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas und bestimmte Formen von Wasserstoff.

Ab 2045 müssen Heizungsbrennstoffe vollständig klimaneutral sein. Zusätzlich soll eine Grüngas- beziehungsweise Grünheizölquote eingeführt werden. Die Einzelheiten dazu sollen noch durch ein weiteres Gesetz geregelt werden.

Wer heute eine neue Gas- oder Ölheizung plant, sollte deshalb prüfen, welche Brennstoffe die Anlage künftig nutzen kann und wie sich deren Preise und Verfügbarkeit entwickeln könnten.

Was wird aus „H2-ready“?

„H2-ready“ ist durch das GModG nicht mehr die entscheidende Voraussetzung für den Einbau einer neuen Gasheizung.

Wasserstoff kann zwar grundsätzlich eine Rolle bei der künftigen Wärmeversorgung spielen. Ob er an einem bestimmten Standort verfügbar und bezahlbar sein wird, ist damit aber noch nicht geklärt.

Wichtiger als das Werbeversprechen „H2-ready“ sind daher konkrete Fragen: Gibt es vor Ort ein entsprechendes Versorgungsnetz? Welche Umrüstung wäre nötig? Und welche Kosten entstehen langfristig?

Muss eine funktionierende Heizung ausgetauscht werden?

Nein, nicht allein wegen des GModG. Eine funktionierende Öl- oder Gasheizung darf grundsätzlich weiter betrieben werden, sofern keine anderen rechtlichen, technischen oder sicherheitsrechtlichen Gründe dagegensprechen.

Heizkosten Novelle | © HausBauHaus GmbH

Bei einer älteren Anlage kann sich ein Austausch trotzdem lohnen – etwa wenn ohnehin eine Sanierung ansteht, die Heizkosten hoch sind oder die Technik häufig repariert werden muss. Auch eine Heizungsoptimierung, ein hydraulischer Abgleich oder eine bessere Steuerung können sinnvoll sein.

Wer eine Immobilie kaufen möchte, sollte deshalb nicht nur den Energieausweis, sondern auch das Alter und den Zustand der Heizungsanlage prüfen.

Welche Rolle spielt die kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung zeigt, wie Städte und Gemeinden ihre Wärmeversorgung künftig entwickeln möchten. Dabei kann es zum Beispiel um Wärmenetze, erneuerbare Energien oder die Nutzung von Abwärme gehen.

Vor einer größeren Investition kann es sich daher lohnen, bei der Gemeinde nachzufragen:

  • Ist ein Wärmenetz in der Straße oder im Ortsteil geplant?
  • Wird ein bestehendes Netz ausgebaut?
  • Welche Wärmeversorgung wird langfristig angestrebt?

 

Diese Informationen können bei der Entscheidung für oder gegen eine eigene Heizungsanlage eine wichtige Rolle spielen.

Welche Förderungen gibt es?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wird fortgeführt. Je nach Vorhaben können Zuschüsse oder Förderkredite für den Heizungstausch und energetische Sanierungen infrage kommen.

Auch das KfW-Programm „Jung kauft Alt“ kann für Familien interessant sein, die eine sanierungsbedürftige Bestandsimmobilie kaufen und selbst nutzen möchten. Die Voraussetzungen und Förderbedingungen ändern sich regelmäßig und sollten vor Beginn einer Maßnahme geprüft werden.

Wichtig: Bei vielen Förderprogrammen muss der Antrag gestellt werden, bevor die Maßnahme beginnt oder ein Auftrag verbindlich vergeben wird. Eine frühe Beratung kann daher bares Geld sparen. Weitere Informationen zur Finanzierung finden Sie auf unserer Finanzierungsseite.

Was sollten Vermieter beachten?

Für Vermieter ist der Einbau einer neuen Gas- oder Ölheizung auch finanziell relevant. Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz sieht für bestimmte Kostenbestandteile eine Beteiligung von Vermieter und Mieter vor.

Ab 2028 können unter anderem bestimmte CO₂-Kosten und Gasnetzentgelte betroffen sein. Ab 2029 können zusätzlich Kosten für vorgeschriebene klimafreundliche Brennstoffanteile eine Rolle spielen. Dabei geht es nicht automatisch um die Hälfte der gesamten Heizkosten, sondern um bestimmte zusätzliche Kostenbestandteile.

Vor dem Einbau einer neuen fossilen Heizung sollten Vermieter deshalb die Gesamtkosten über die gesamte Nutzungsdauer berechnen und Alternativen wie Wärmepumpe, Wärmenetz oder Hybridlösung vergleichen.

 

Was bedeutet das beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie?

Die Heizungsanlage gehört zur wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung einer Immobilie. Für Käufer kann eine ältere Anlage auf künftige Modernisierungskosten hinweisen. Verkäufer sollten möglichst nachvollziehbar dokumentieren können, wann die Heizung eingebaut, gewartet oder modernisiert wurde.

Wichtig sind vor allem der Energieausweis, Baujahr und Typ der Heizung, Wartungs- und Reparaturnachweise, der bisherige Energieverbrauch sowie Informationen über geplante Wärmenetze oder Sanierungen.

Bei einer Immobilie im Chiemgau oder in Südostbayern können wir von HausBauHaus gemeinsam mit Ihnen einordnen, welche Informationen beim Kauf oder Verkauf besonders wichtig sind.

 

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Häufige Fragen zum GModG 2026

Ist die 65-Prozent-Regel abgeschafft?

Ja. Die pauschale Pflicht für neu eingebaute Heizungen ist entfallen. Andere Anforderungen des Gebäudeenergierechts bleiben bestehen.

Darf ich 2026 eine neue Gasheizung einbauen?

Ja, grundsätzlich ist das weiterhin möglich. Die künftigen Anforderungen an klimafreundliche Brennstoffanteile müssen aber berücksichtigt werden.

Muss eine funktionierende Heizung ausgetauscht werden?

Nein. Allein wegen des GModG besteht keine automatische Austauschpflicht.

Was gilt ab 2029?

Für bestimmte neue Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen gilt ab 2029 ein Mindestanteil von 10 Prozent klimafreundlicher Brennstoffe. Dieser Anteil steigt später schrittweise an.

Ersetzt das GModG die kommunale Wärmeplanung?

Nein. Die kommunale Wärmeplanung bleibt bestehen und ist weiterhin eine wichtige Informationsquelle für Eigentümer.

Fazit

Das Gebäudemodernisierungsgesetz 2026 gibt Eigentümern bei der Heizungswahl wieder mehr Freiheit. Auch Gas- und Ölheizungen dürfen grundsätzlich weiterhin eingebaut werden. Gleichzeitig steigen ab 2029 die Anforderungen an klimafreundliche Brennstoffe, und ab 2045 müssen Heizungsbrennstoffe vollständig klimaneutral sein.

Wer eine neue Heizung plant, sollte deshalb nicht nur fragen: Welche Heizung darf ich einbauen? Entscheidend ist auch: Welche Lösung passt technisch, wirtschaftlich und langfristig zu meiner Immobilie?

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Energie- oder Förderberatung. Gesetzliche Vorgaben, Förderprogramme und kommunale Planungen können sich ändern. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Regelungen.

 

Fachartikel Bodenrichtwert | HausBauHaus Immobilien Traunstein

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