Fachbeitrag | HauBauHaus Immobilien Traunstein

Bauen oder kaufen Sie ein KfW-Effizienzhaus KfW 55 – KfW 40 – KfW 40 plus?

Das KFW-Effizienzhaus!

Wenn Sie heute an einen Neubau denken, kommen Sie um die oben genannten Begrifflichkeiten nicht herum.

Dass die Mindestanforderungen der EnEV bei Bauvorhaben zu erfüllen sind, ist selbstverständlich.

Es lohnt sich jedoch, auch über einen höheren Standard in punkto Energieeffizienz nachzudenken und die Messlatte hierfür freiwillig etwas höher zu legen.
 

Bei Wiederverkauf im Vorteil – Erhöhen Sie den Marktwert Ihres neuen Hauses oder Ihrer Wohnung!

Den etwas höheren Baukosten beim Bau eines KfW-Effizienzhauses stehen meist deutlich geringere Folgekosten über die Nutzungsdauer Ihrer neuen Immobilie entgegen. Das liegt nicht nur an den geringeren Heizkosten, welche von Anfang an bei einem besseren Standard bezogen auf die Energieeffizienz geringer sind, sondern auch an den attraktiven Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Das Förderprogramm „Energieeffizient Bauen“ bietet Ihnen die Möglichkeit, je nach Effizienzstandard, die etwas höheren Baukosten zu minimieren.
 

Bauen für die Zukunft!

Mit Einführung des Referenzgebäudeverfahrens zur EnEV 2009 hat die KfW die sogenannten KfW-Effizienzhäuser ins Leben gerufen, die sich inzwischen als Benchmark für Energieeffizienz am Markt etabliert haben.

Mit der Anhebung der Anforderungen in der EnEV zum Jahresbeginn 2016 sah sich die KfW veranlasst ihre Effizienzhausstandards sowie die Fördersystematik anzupassen.

Die Förderung bei dem vielfach gebauten und erfolgreichen KfW- Effizienzhaus 70 wurde von der KfW eingestellt.

Im Gegenzug hat die KfW die Attraktivität der Förderung für die neuen Effizienzstandards erhöht und den Zugang zum geförderten Effizienzhaus verbessert.

Die Förderung durch ein zinsverbilligtes Darlehen pro Wohneinheit wurden erhöht.

Hieran wurden auch die neuen Tilgungszuschüsse, je nach erreichtem Effizienzstandard, gekoppelt.
 

Die neuen Effizienzstandards!

Von der KfW werden nun drei energetische Standards angeboten, das KfW-Effizienzhaus 55 und 40 sowie das Effizienzhaus 40 plus bei dem ein anlagetechnisches Pluspaket gefordert wird.

Je kleiner der Wert ist, desto geringer ist der Energiebedarf Ihres neuen Hauses oder Ihrer neuen Wohnung und desto mehrFörderung können Sie von der KfW erhalten.

Die angegebene Zahl beschreibt das relative Verhältnis zum Primärenergiebedarf des entsprechenden Referenzgebäudes. Das KfW-Effizienzhaus 55 darf damit maximal 55 % des zul. Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes der EnEV 2014 aufweisen.

Des Weiteren werden neben den Anforderungen an den Primärenergiebedarf auch Vorgaben an den baulichen Wärmeschutz gestellt, der ebenfalls über das relative Verhältnis zur Referenzgebäudeausstattung festgelegt ist.

 

Quelle: Porit PB EnEV Stand 2019-01, Die Energieeinsparverordnung

KfW Effizienzhaus Informationen

KFW-Effizienzhaus - Was wird gefördert?

  • Gefördert wird die Errichtung oder der Ersterwerb von Wohngebäuden (wohnwirtschaftlich genutzte Flächen) als KfW-Effizienzhaus gemäß den technischen Mindestanforderungen.
     
  • Wohngebäude im Sinne dieses Förderprodukts sind Gebäude nach § 2 EnEV, die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheime sowie ähnliche Einrichtungen.

    Keine Wohngebäude im Sinne dieses Förderprodukts sind Boardinghäuser als Beherbergungsbetrieb mit hotelähnlichen Leistungen, Ferienhäuser und -wohnungen sowie Wochenendhäuser.
     
  • Gefördert werden auch ausschließlich durch Erweiterung bestehender Gebäude (zum Beispiel Anbau) oder Ausbau von vormals nicht beheizten Räumen, zum Beispiel Dachgeschossausbau, neu entstehende Wohneinheiten.
     
  • Wohneinheiten sind in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegende und zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmte Räume in Wohngebäuden, welche die Führung eines Haushalts ermöglichen (eigener abschließbarer Zugang, Zimmer, Küche/Kochnische und Bad/WC).
     
  • Im Zuge der Errichtung oder des Ersterwerbs werden Anlagen zur Stromerzeugung (zum Beispiel Photovoltaik, Windkraftanlagen, Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen) und Stromspeicherung für die Eigenstromversorgung mitgefördert. Das heißt für diese Anlagen darf keine Förderung beziehungs-weise Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien- oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz in Anspruch genommen werden.

Wer kann Anträge stellen?

  • Alle Träger von Investitionsmaßnahmen an neu errichteten selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen
     
  • Ersterwerber von neu errichteten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen

 

Quelle: www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/Das-KfW-Effizienzhaus/

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie direkt auf dem Informationsportal der KfW

oder Sie besprechen sich mit uns, zu Ihrem neuen Haus oder Ihrer neuen Wohnung!

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