HausBauHaus Immobilien Makler Traunstein Chiemgau

Allgemeine Geschäftsbedingungen der HausBauHaus GmbH für Maklertätigkeiten

Vorbemerkung

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für den Geschäftsverkehr mit unseren Kunden. Sie bewirken, dass der Vertragsschluss durch ein vorformuliertes Regelwerk vereinfacht, beschleunigt und standardisiert wird. Für Kaufleute i. S. des HGB gelten sie auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff des BGB, der allgemein kaufmännischen Grundsätze und Gebräuche unter Einhaltung der Standesregeln. Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis oder/und die Vermittlung von Verträgen gerichtet.

Ihr Vertragspartner ist die

HausBauHaus GmbH
Stadtplatz 19
83278 Traunstein
vertreten durch die Geschäftsführer: Thomas Dietrich, Christian Raba
Tel: 0861 166192-25, Telefax: 0861 166192-21, E-Mail: info@hausbauhaus.com

 

§ 1 Geltung / Maklervertrag

Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit (z.B. durch Verhandlungsaufnahme, Besichtigung etc.) bzw. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer aufgrund eines mündlichen oder schriftlichen Angebots kommt der Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten zu den nachfolgenden Bestimmungen zustande.

§ 2 Vertraulichkeit

Alle durch uns erteilten Informationen und Unterlagen inkl. unserer Objektnachweise sind ausschließlich für unseren Kunden bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der HausBauHaus GmbH an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen verpflichten ggf. den Weitergebenden im Falle des Zustandskommens eines Hauptvertrags (Kauf-/Mietvertrag) zur Zahlung der Provision in der ursprünglich vereinbarten Höhe.

§ 3 Haftungsbeschränkung

a) Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne, etc. vom Veräußerer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.
b) Die HausBauHaus GmbH haftet nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, dem Fehlen garantierter Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung einer Kardinalspflicht.
c) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 4 Vertragsabschluss/Provision

Der Provisionsanspruch des Maklers (HausBauHaus GmbH) entsteht mit dem Abschluss des rechtswirksamen Hauptvertrages. Die Provision ist verdient und fällig, sobald der Hauptvertrag (Kauf- bzw. Mietvertrag) zustande gekommen ist. Sie ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar.

Sollte durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der gewünschte Hauptvertrag zustande kommen, ist eine Provision vom Auftraggeber an die HausBauHaus GmbH zu zahlen.

Sowohl die Höhe der Provision als auch die jeweilige Zahlung des Auftraggebers richtet sich nach dem Standort der Immobilie und der dort ortsüblichen Provision, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich ein anderer Provisionssatz genannt ist.

Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag abschließt. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis bzw. dem Gesamtwert des Vertrages, einschließlich etwaiger Einrichtungsablöse, Hypothekenübernahme etc.

§ 5 Gleichwertigkeit

Dem Abschluss eines Kaufvertrages entsprechen der Erwerb des Objektes im Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen sowie der Erwerb eines anderen, vergleichbaren Objektes des Verkäufers. Kommen andere Verträge oder Vereinbarungen in einer wie auch immer gearteten Form zustande als im Angebot genannt, so wird dafür unsere Provision fällig.

§ 6 Doppeltätigkeit

Die HausBauHaus GmbH ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden. Bei Doppeltätigkeit sind wir zur Unparteilichkeit verpflichtet.

§ 7 Rückfrageklausel

Im Verhältnis zu dem Eigentümer eines Objektes, das uns zur Vermakelung an die Hand gegeben worden ist, gilt, dass der Eigentümer verpflichtet ist, vor Abschluss des beabsichtigen Hauptvertrages (Kaufvertrag oder Mietvertrag) unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei der HausBauHaus GmbH rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehen Vertragspartners durch unsere Tätigkeit veranlasst worden ist.

§ 8 Beurkundung

Die HausBauHaus GmbH hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung der Kaufvertragsurkunde. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrages ohne die Teilnahme der HausBauHaus GmbH, so ist der Kunde verpflichtet, der HausBauHaus GmbH unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu erteilen.

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtstand

Erfüllungsort und Gerichtstand für Vollkaufleute ist Traunstein.

§ 10 Schlussbestimmung

Die Angebote der HausBauHaus GmbH sind freibleibend, Zwischenverkauf und Vermietung bzw. Verpachtung sind vorbehalten.

Unser Unternehmensverbund: