Fachartikel Energieausweis | HausBauHaus GmbH - Immobilienvertrieb Traunstein
Der Energieausweis

Pflicht bei Vermietung und Verkauf

Der Energieausweis im Detail

Der Energieausweis ist ein Dokument mit Daten zur Energieeffizienz. Dieser gibt Mietern oder Käufern einer Immobilie Informationen über die energetische Qualität dieser Immobilie. Sie können so den Energieverbrauch und die damit einhergehenden Heizkosten besser abschätzen.

Empfehlungen zu Modernisierungsmaßnahmen sind ebenfalls Bestandteil eines Energieausweises. Ab 01.05.2021 werden die Treibhausgas-Emissionen im Energieausweis aufgeführt - dies war bisher nicht verpflichtend. Eine Errechnung erfolgt aus den Emissionen des Primärenergiebedarfs oder -verbrauchs eines Gebäudes.

Mehr zum Thema Energieeffizienz finden Sie unter unserer Rubrik Fachbeiträge.

Standardisierung für eine gute Vergleichbarkeit

Was steht in einem Energieausweis?

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Der Aufbau des Energieausweises ist standardisiert in einem fünfseitigen Vordruck aufgebaut.

Seite 1 stellt die wesentlichen Informationen zum Gebäude wie das Baujahr, das Baujahr des Wärmeerzeugers, die Gebäudeart, die Nutzfläche oder den Grund der Ausstellung tabellarisch dar.

Auf dieser Seite ist ersichtlich, ob es sich um einen Verbrauchs- oder einen Bedarfsausweis handelt.

Neu im GEG:

  • Angabe der Gesetzesgrundlage und deren Fassung, auf der der Energieausweis ausgestellt wurde
  • Ausweisung der Treibhausgas-Emissionen
  • Getrennte Auflistung der wesentlichen Energieträger für Heizung und Warmwasser.


Seite 2 wird ausgefüllt, wenn es sich um einen Bedarfsausweis handelt. Anhand einer Skala, die von grün (gut) bis rot (schlecht) reicht, soll es dem Laien ermöglicht werden, sich einfach einen Überblick über den Energiebedarf der Immobilie zu verschaffen. Erleichtert wird dies über eine Vergleichsskala, die den jeweiligen Energiebedarf von Häusern je nach Baustandard abbildet.


Seite 3 beschreibt den Energieverbrauch sollte es sich um einen Verbrauchsausweis handeln. Auf ihr finden sich dieselben Skalen wie beim Bedarfsausweis.

Vorschriften aus dem Gebäudeenergiegesetz

Wer benötigt einen Energieausweis? 

Eigentümer, die eine Bestandsimmobilie verkaufen oder neu vermieten bzw. verpachten wollen, benötigen einen Energieausweis. Wer seine Immobilie selbst bewohnt, benötigt diesen nicht.

Gesetzesgrundlage

In welchem Gesetz steht diese Verpflichtung?

Die Energieausweispflicht ist im GEG (GebäudeEnergieGesetz) geregelt.

Informationen zur Einführung des GEG´s finden Sie auch auf unserer Internetseite (Fachbeitrag GEG). Vorher waren die Vorschriften in der Energieeinsparungsverordnung (ENEV) geregelt.

Ab dem 01.05.2021 gelten, wie vorstehend schon beschrieben, neue Regeln für Energieausweise. So muss beispielsweise in Zukunft die Höhe der Treibhausgas (CO2)-Emissionen im Energieausweis ausgewiesen sein. Ausweise, die älter als 10 Jahre sind, müssen erneuert werden.

Was gilt für meine Immobilie?

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

In Abhängigkeit bestimmter Kriterien ergeben sich die Vorgaben ob man für eine Immobilie einen Verbrauchs- oder einen Bedarfsausweis benötigt.

Das individuelle Heizverhalten entscheidet

Es wird der durchschnittliche Heizenergieverbrauch und Warmwasserverbrauch der vergangenen drei Jahre berechnet. Nicht immer ist der Energieverbrauch aussagekräftig für Käufer oder Mieter einer Bestandsimmobilie, da der Energieverbrauch von unterschiedlichen Faktoren abhängt.

Bei Mehrfamilienhäusern mit zahlreichen Wohnungen ist der Durchschnitt der Verbrauchswerte mit unterschiedlichen Bewohnern aussagefähig, so die Expertenmeinungen. Ab 01.05.2021 sind auch im Verbrauchsausweis Angaben zur energetischen Qualität des Gebäudes erforderlich sowie Angaben zu inspektionspflichtigen Klimaanlagen.

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Hier zählt die Substanz

Hier wird der energetische Zustand eines Gebäudes transparent gemacht: Es wird der Energiebedarf des Gebäudes anhand des baulichen Zustandes und der Heiztechnik errechnet. Bei u. a. Neubauten ist seit 01.10.2007 der bedarfsorientierte Energieausweis vorgeschrieben.

Er ist verpflichtend für Bestandsgebäude mit bis zu vier Wohnungen - wenn der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde. Erfüllte das Gebäude die Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 ist ein Verbrauchsausweis ebenso möglich. Außerdem ist der Bedarfsausweis für modernisierte Altbauten erforderlich - sofern mehr als 10 % der Fläche modernisiert wurde.

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Hilfestellung

Die Effizienzampel

Steht die Ampel auf GRÜN, spricht dies für einen bauphysikalisch berechneten Energiebedarf in kWh/(m2a), der relativ wenig Energiekosten pro Quadratmeter und Jahr verursacht. Somit ist die Immobilie für Käufer und Mieter sowohl aus ökologischer als auch finanzieller Sicht attraktiver als Immobilien mit schlechteren Werten.

Bei energetischen Schwachstellen oder Defiziten leuchtet die Ampel ROT. Hier wird eine Gebäudeenergieberatung empfohlen.

Die Skala reicht von A+ bis H  - sprich von grün nach rot.

Der Fachmann hilft...

Woher bekomme ich den Energieausweis?

Ausstellen darf den Energieausweis ein Gebäudeenergieberater und andere Fachleute gem. §88 GEG.

Es empfiehlt sich einen Fachmann zu beauftragen, da künftig Eigentümer unter Umständen für fehlerhafte Angaben in den Energieausweisen haften.

Was bedeutet das für die HausBauHaus GmbH und ihre Kunden?

Für uns als Immobilienmakler gilt explizit die Pflicht, bei der Vermietung, Verpachtung oder dem Verkauf eines Wohngebäudes / einer Immobilien einen Energieausweis vorzulegen.

Dieser muss bereits bei der Besichtigung vorliegen.

Ebenso notwendig sind die im Energieausweis enthaltenen Daten für die Bewerbung / Anzeigen der Immobilie in Zeitungen, Immobilienplattformen oder auf der Maklerhomepage. Folgende Angaben müssen immer angegeben werden:

  • Baujahr der Immobilie
  • Effizienzklasse der Immobilie
  • Energieträger für die Heizung im Gebäude
  • Endenergiebedarf oder Energieverbrauchswert
     

Somit ist die Erstellung eines Energieausweises einer der ersten Punkte im erfolgreichen Vermarktungsprozess einer Immobilie.

Weitere Informationen zum Thema Energieausweis

Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema und vermitteln Sie bei Bedarf gerne zu ausgewählten Energieberatern. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

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