Richtig vermieten
Wir sind HausBauHaus.

Unser Vermietservice

Sie haben eine (Neubau)Wohnung gekauft und wollen diese erstmalig vermieten? Oder sind Sie auf der Suche nach einem neuen Mieter für Ihr Haus? Nutzen Sie unseren Vermietservice für eine reibungslose Vermittlung.

Hier geben wir Ihnen Tipps zur Vermietung Ihrer Immobilie.... Oder nutzen Sie einfach unseren professionellen Vermiet-Service!

Sie möchten Ihre Immobilie vermieten?

Dann sprechen Sie uns gerne an und nutzen Sie unseren Vermiet-Service. Wir freuen uns auf Sie!

Erster Überblick

Wie vermiete ich richtig?

Der (Miet)Immobilienmarkt entwickelt sich ständig weiter:

Auch in Bezug auf die gesetzlichen und marktbeeinflussenden Themen gibt es laufend Änderungen.  
 
Die eigenständige Vermietung einer Immobilie ist zeitintensiv, aufwändig und mit Kosten verbunden. Daher empfiehlt sich eine gute und sorgfältige Planung bei der Vermietung der eigenen Immobilie.
 
Wir verschaffen Ihnen durch unseren Vermiet-Service einen ersten Überblick, wie Sie Ihre Immobilie richtig vermieten.

An der Alten Post - Neubau - Altötting - HausBauHaus Immobilienmakler Traunstein | © HausBauHaus GmbH

Grundlagenermittlung

Der passende Mietpreis

Sie ermitteln einen passenden Mietpreis anhand des

  • Mietspiegels
  • Vergleichsmieten
  • Anfrage beim Vermieterverband

Dabei muss gegebenenfalls die sogenannte Mietpreisbremse berücksichtigt werden!

Zudem gibt es Zuschläge bzw. Abschläge für

  • Ausstattung (z. B. Zimmeranzahl, Balkon, Stellplatz, Keller, Heizung, Böden, Einbauküche usw.)
  • Lage (A-B-C-Lage am Ort?)
  • Zustand der Immobilie - Modernisierung - Instandhaltung - energetische Bauweise
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Auf der Suche nach dem Wunschmieter

Die Vermarktung der Mietwohnung

Nach Ermittlung des Mietpreises und Aufbereitung von erforderlichen Unterlagen, geht es nun an die Mietersuche. Dabei gibt es verschiedene Wege:

Vermietservice | HausBauHaus Immobilien Chiemgau
  • Anzeigenschaltung in der regionalen Zeitung
  • Gezielte Anzeigen, Aushänge in Supermärkten, Schwarze Bretter
  • Immobilienbüros
  • Internetportale, soziale Medien
  • Weiterempfehlung (Mund-zu-Mund)


Mit Anzeigen im Internet - vorzugsweise auf großen Plattformen wie Immobilienscout24 oder Immowelt schaffen Sie eine sehr große Reichweite - im Gegensatz zur regionalen Anzeige beispielsweise in der Tageszeitung.

Zudem kann auf diesen Immobilienportalen Bildmaterial und viele weiterführende Informationen gezeigt werden.

Hierbei sind ebenfalls wieder verschiedene Unterlagen und Informationen wichtig z. B. Grundriss, Angaben zur Größe des Vertragsobjektes, Energieausweis*.

Vor Vertragsabschluss sollte der Mieter gut kennengelernt werden.

Dies ist zum einen in den persönlichen Besichtigungsterminen gut möglich und zum anderen können die finanziellen Verhältnisse durch Einholung diverser Unterlagen überprüft werden.
 
Finanzielle Verhältnisse:

  • Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate
  • Bonitätsauskunft (Schufa-Auskunft)
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
  • Mieterselbstauskunft mit Daten zum Mieter nach EU-Datenschutz-Grundverordnung


Wenn nun alle wesentlichen "Vorarbeiten" erfolgreich erledigt sind, kommt es zum Abschluss eines schriftlichen Mietvertrages.

Der Mietvertrag

Unterzeichnung des Mietvertrages mit genauen Informationen darüber, was vermietet wird:

  • Benennung der einzelnen Räume und ggf. zusätzlichen Flächen wie z. B. Außenstellplatz
  • Angabe der Betriebskosten
  • Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag erläutern
  • Vereinbarung einer Mietkaution in Höhe von i. d. R. 2-3 Monatskaltmieten
  • Meldebestätigung/Wohnungsgeberbestätigung* zum Nachweis beim Einwohnermeldeamt/Bürgeramt
  • Hausordnung

Die Wohnungsübergabe

Nach erfolgreicher Umsetzung aller o. g. Punkte erfolgt schlussendlich die Schlüsselübergabe.

Auch hierbei ist einiges zu beachten:
 
Grundsätzlich sollte die Übergabe bei Tageslicht erfolgen und alle Parteien sollten genügend Zeit dazu mitbringen, um das
Übergabeprotokoll gemeinsam zu erstellen. In diesem Dokument werden neben der Schlüsselübergabe auch etwaige Mängel, Zählerstände usw. dokumentiert und unterzeichnet.

Der kleine rechtliche Teil zum Vermieten

Fußnoten

* Die Mietpreisbremse

Diese gilt aktuell in vielen Bundesländern Deutschlands. Seit 1. Juni 2015 können die Bundesländer Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt festlegen, in denen die Mietpreisbremse gilt. Das heißt: Wird eine Wohnung neu vermietet, darf die Miete dort in der Regel höchstens 10 % höher sein als die Miete einer vergleichbaren Immobilie/Wohnung.

** Der Energieausweis

Auch bei Vermietung gibt es die gesetzliche Verpflichtung des Vermieters einen Energieausweis vorzuzeigen.
Dieser muss spätestens bei der Wohnungsbesichtigung vorliegen.
 
Dabei unterscheidet man zwei Arten:

  • Verbrauchsausweis: Hier werden die Verbrauchsdaten der Immobilie für alle Wohneinheiten ermittelt.
  • Bedarfsausweis: Es wird ein Energiebedarf anhand verschiedener Faktoren wie Dämmung, Heizung, Fenster usw. durch einen zertifizierten Fachmann ermittelt.
     

 *** Die Meldebestätigung

Seit 01.11.2015 ist die Meldebestätigung gemäß Bundesmeldegesetz wieder Pflicht.

Vermieter sind verpflichtet innerhalb von 14 Tagen schriftlich den Ein- bzw. Auszug bei der zuständigen Meldebehörde anzuzeigen.
 
Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Name und Anschrift des Vermieters
  • Ein- oder Auszug
  • Name und Anschrift der meldepflichtigen Person (Mieter)

 

HausBauHaus Vermiet-Service

Freuen Sie sich auf eine Rundum-Sorglos-Betreuung, denn wir kümmern uns um:

  • Ermittlung eines marktüblichen Mietpreises
  • Erstellen eines aussagekräftigen Exposés und Vermarktung Ihrer Immobilie
  • Organisation von Besichtigungen
  • Führen von Vorgesprächen und Bonitätsprüfung
  • Vorauswahl von möglichen Mietern
  • Abwicklung Mietvertrag

Chiemsee Immobilienmakler HausBauHaus

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Um einen wirklich zuverlässigen und realistischen Kaufpreis zu kalkulieren, braucht es viel mehr als einfache Online-Rechner. Wir verraten Ihnen, worauf es wirklich ankommt!

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