Nutzen Sie die attraktiven Förderkonditionen der KfW sowie die degressive Abschreibung!
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Zinsgünstig finanzieren
Das Gebäude erfüllt die Anforderungen des KfW-Effizienzhauses 40-EE. Für jede Wohneinheit kommt ein zinsvergünstigtes KfW-Darlehen im Rahmen des Programms 298 in Höhe von bis zu 100.000 € in Betracht. Die Darlehensgewährung erfolgt vorbehaltlich einer individuellen Bonitätsprüfung und der finalen Förderzusage durch die KfW.
Steuerlich vorteilhaft investierenDie degressive Abschreibung von 5 % pro Jahr kann Ihre Steuerlast in den ersten Jahren deutlich senken.
Mehr dazu im ausführlichen Exposé.
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Die Apartments werden schlüsselfertig unter Einbeziehung namhafter Qualitätsprodukte erstellt.
Weitere Details erfahren Sie in unserem ausführlichen Exposé und der Baubeschreibung.
Rosenheim verbindet hochwertige Bildung, lebendiges Stadtleben und eine reizvolle Naturlandschaft. Als etablierter Hochschulstandort bietet die Stadt Studierenden eine hohe Lebensqualität und ein attraktives Umfeld zum Lernen und Leben.
Das kulturelle Angebot reicht von Veranstaltungen wie dem Rosenheimer Herbstfest, dem Sommerfestival und dem Christkindlmarkt bis hin zu zahlreichen Cafés, Restaurants und Treffpunkten in der Innenstadt rund um den Max-Josefs-Platz und den Ludwigsplatz.
Die Lage zwischen den bayerischen Alpen und zahlreichen Seen eröffnet vielfältige Freizeitmöglichkeiten – von Wandern und Skifahren über Mountainbiken bis hin zu Wassersport. Gleichzeitig sorgen die Nähe zu Metropolen wie München, Salzburg und Innsbruck sowie die gute Verkehrsanbindung für eine hervorragende Erreichbarkeit regionaler und internationaler Ziele.
Zahlreiche Parks, Grünanlagen sowie Sport- und Freizeiteinrichtungen ergänzen das Angebot und machen Rosenheim zu einem gefragten Wohn- und Studienort.
Herr Christian Raba und Frau Melanie Ordon beraten Sie gerne zu den Apartments, zur Finanzierung und zum Ablauf.
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* Förderung: KfW-Programm 298, bis 100.000 € je Wohneinheit, vorbehaltlich Bonitätsprüfung und finaler Förderzusage der KfW. Abschreibung: degressiv nach § 7 Abs. 5a EStG, 5 % p. a. vom Restwert, Bemessungsgrundlage ist der Gebäudeanteil der Anschaffungskosten. Voraussetzung sind Erwerb bzw. Baubeginn nach dem 30.09.2023 und vor dem 01.10.2029 sowie Übergabe bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung. Ob und in welchem Umfang die Abschreibung für Sie gilt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Keine Steuer- oder Finanzberatung.
Die Abbildungen (Visualisierungen) des Bauvorhabens sind eine unverbindliche Darstellung aus Sicht des Illustrators. Die auf der Webseite gezeigten Fotos, Darstellungen und Illustrationen sind nur beispielhaft und unverbindlich. Die dargestellten Einrichtungsgegenstände (z.B. Wohnungs- und Badmöbel, Küchen, Duschkabinen etc.) dienen lediglich der Veranschaulichung und sind nicht Gegenstand des Angebots. Die dargestellten Grundrisse sind ohne Maßstab. Irrtum, Änderungen und Gestaltung bleiben vorbehalten. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Maßgeblich für den Leistungsumfang und Grundlage der Rechtsbeziehung zwischen der Stadthaus GmbH (Bauträger) sind die Bestimmungen im notariellen Kaufvertrag mit Plänen sowie die notariell beurkundete Baubeschreibung.