Wichtige Neuerungen gelten ab Mai 2026
Der Energieausweis ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument mit Angaben zur Energieeffizienz einer Immobilie. Er liefert Mietern und Käufern transparente Informationen über den energetischen Zustand eines Gebäudes und ermöglicht eine bessere Einschätzung des Energieverbrauchs sowie der zu erwartenden Heizkosten.
Darüber hinaus enthält der Energieausweis Empfehlungen zu Modernisierungsmaßnahmen, die zur Verbesserung der Energieeffizienz beitragen können.
Bereits seit dem 01.05.2021 müssen im Energieausweis die Treibhausgas-Emissionen (CO₂) ausgewiesen werden. Diese werden aus dem Primärenergiebedarf bzw. -verbrauch des Gebäudes berechnet und ermöglichen eine bessere Bewertung der Klimawirkung einer Immobilie.

Der Energieausweis ist bundesweit einheitlich aufgebaut und besteht aus einem standardisierten mehrseitigen Formular.
Seite 1 – Gebäudedaten
Hier werden die wichtigsten Informationen zum Gebäude tabellarisch dargestellt, unter anderem die Gebäudeart, das Baujahr des Gebäudes, das Baujahr des Wärmeerzeugers, die Gebäudenutzfläche sowie der Anlass der Ausstellung.
Zudem ist ersichtlich, ob es sich um einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis handelt.
Neu gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG):
Seite 2 wird ausgefüllt, wenn es sich um einen Bedarfsausweis handelt. Bei einem Bedarfsausweis wird der energetische Zustand des Gebäudes rechnerisch ermittelt – unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten. Eine Farbskala von grün (sehr effizient) bis rot (ineffizient) ermöglicht eine schnelle Orientierung. Ergänzt wird diese durch eine Vergleichsskala für unterschiedliche Baustandards.
Seite 3 beschreibt den Energieverbrauch sollte es sich um einen Verbrauchsausweis handeln. Der Verbrauchsausweis stellt den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre dar. Auch hier wird die bekannte Farb- und Effizienzskala verwendet.
Ab Mai 2026 gilt eine neue, EU-weit einheitliche Effizienzskala von A bis G. Die bisherige Skala von A+ bis H entfällt für neu ausgestellte Energieausweise.
Wichtig:
Ein Energieausweis ist erforderlich für Eigentümer, die eine Immobilie verkaufen oder neu vermieten bzw. verpachten wollen.
Neu ab Mai 2026
Ein Energieausweis ist zusätzlich verpflichtend:
Eigentümer, die ihre Immobilie ausschließlich selbst bewohnen und nicht vermarkten, benötigen keinen Energieausweis.
In Abhängigkeit bestimmter Kriterien ergeben sich die Vorgaben ob man für eine Immobilie einen Verbrauchs- oder einen Bedarfsausweis benötigt.
Steht die Ampel auf GRÜN, spricht dies für einen bauphysikalisch berechneten Energiebedarf in kWh/(m2a), der relativ wenig Energiekosten pro Quadratmeter und Jahr verursacht. Somit ist die Immobilie für Käufer und Mieter sowohl aus ökologischer als auch finanzieller Sicht attraktiver als Immobilien mit schlechteren Werten.
Bei energetischen Schwachstellen oder Defiziten leuchtet die Ampel ROT. Hier wird eine Gebäudeenergieberatung empfohlen.
Die Effizienzskala reicht (ab Mai 2026) von A bis G:
Bei schlechten Werten empfiehlt sich eine professionelle Gebäudeenergieberatung.
Der Energieausweis darf ausschließlich von qualifizierten Fachleuten gemäß § 88 GEG ausgestellt werden, z. B. Gebäudeenergieberatern oder entsprechend ausgebildeten Architekten und Ingenieuren.
Da Eigentümer für fehlerhafte Angaben haften können, ist die Beauftragung eines Fachmanns dringend zu empfehlen.
Für uns als Immobilienmakler gilt explizit die Pflicht, bei der Vermietung, Verpachtung oder dem Verkauf eines Wohngebäudes / einer Immobilien einen Energieausweis vorzulegen.
Dieser muss bereits bei der Besichtigung vorliegen.
Ebenso notwendig sind die im Energieausweis enthaltenen Daten für die Bewerbung / Anzeigen der Immobilie in Zeitungen, Immobilienplattformen oder auf der Maklerhomepage. Folgende Angaben müssen immer angegeben werden:
Somit ist die Erstellung eines Energieausweises einer der ersten Punkte im erfolgreichen Vermarktungsprozess einer Immobilie.
Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema und vermitteln Sie bei Bedarf gerne zu ausgewählten Energieberatern. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!