Fachartikel Energieausweis | HausBauHaus GmbH - Immobilienvertrieb Traunstein
Der Energieausweis

Pflicht bei Vermietung und Verkauf

Der Energieausweis im Detail

Wichtige Neuerungen gelten ab Mai 2026

Der Energieausweis ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument mit Angaben zur Energieeffizienz einer Immobilie. Er liefert Mietern und Käufern transparente Informationen über den energetischen Zustand eines Gebäudes und ermöglicht eine bessere Einschätzung des Energieverbrauchs sowie der zu erwartenden Heizkosten.

Darüber hinaus enthält der Energieausweis Empfehlungen zu Modernisierungsmaßnahmen, die zur Verbesserung der Energieeffizienz beitragen können.

Bereits seit dem 01.05.2021 müssen im Energieausweis die Treibhausgas-Emissionen (CO₂) ausgewiesen werden. Diese werden aus dem Primärenergiebedarf bzw. -verbrauch des Gebäudes berechnet und ermöglichen eine bessere Bewertung der Klimawirkung einer Immobilie.

Standardisierung für eine gute Vergleichbarkeit

Was steht in einem Energieausweis?

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Der Energieausweis ist bundesweit einheitlich aufgebaut und besteht aus einem standardisierten mehrseitigen Formular.

Seite 1 – Gebäudedaten

Hier werden die wichtigsten Informationen zum Gebäude tabellarisch dargestellt, unter anderem die Gebäudeart, das Baujahr des Gebäudes, das Baujahr des Wärmeerzeugers, die Gebäudenutzfläche sowie der Anlass der Ausstellung.

Zudem ist ersichtlich, ob es sich um einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis handelt.

Neu gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG):

  • Angabe der geltenden Gesetzesgrundlage und Fassung
  • Ausweisung der Treibhausgas-Emissionen
  • Getrennte Darstellung der Energieträger für Heizung und Warmwasser

 

Seite 2 wird ausgefüllt, wenn es sich um einen Bedarfsausweis handelt. Bei einem Bedarfsausweis wird der energetische Zustand des Gebäudes rechnerisch ermittelt – unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten. Eine Farbskala von grün (sehr effizient) bis rot (ineffizient) ermöglicht eine schnelle Orientierung. Ergänzt wird diese durch eine Vergleichsskala für unterschiedliche Baustandards.


Seite 3 beschreibt den Energieverbrauch sollte es sich um einen Verbrauchsausweis handeln. Der Verbrauchsausweis stellt den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre dar. Auch hier wird die bekannte Farb- und Effizienzskala verwendet.

Neue Energieeffizienzklassen ab Mai 2026

Ab Mai 2026 gilt eine neue, EU-weit einheitliche Effizienzskala von A bis G. Die bisherige Skala von A+ bis H entfällt für neu ausgestellte Energieausweise.

Wichtig:

  • Bereits ausgestellte Energieausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablauf (max. 10 Jahre).
  • Für den Fall, dass noch kein gültiger Energieausweis vorhanden ist, ist bei Neuvermietung, Verkauf, Mietverlängerung oder größeren Renovierungen ab Mai 2026 jedoch ein Energieausweis im neuen Format erforderlich.

Vorschriften aus dem Gebäudeenergiegesetz

Wer benötigt einen Energieausweis? 

Ein Energieausweis ist erforderlich für Eigentümer, die eine Immobilie verkaufen oder neu vermieten bzw. verpachten wollen.

Neu ab Mai 2026

Ein Energieausweis ist zusätzlich verpflichtend:

  • bei Verlängerung bestehender Mietverträge,
  • bei größeren Renovierungen (z. B. wenn mehr als 25 % der Gebäudehülle oder des Gebäudewerts betroffen sind).

 

Eigentümer, die ihre Immobilie ausschließlich selbst bewohnen und nicht vermarkten, benötigen keinen Energieausweis.

Was gilt für meine Immobilie?

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

In Abhängigkeit bestimmter Kriterien ergeben sich die Vorgaben ob man für eine Immobilie einen Verbrauchs- oder einen Bedarfsausweis benötigt.

Das individuelle Heizverhalten entscheidet

Es wird der durchschnittliche Heizenergieverbrauch und Warmwasserverbrauch der vergangenen drei Jahre berechnet. Da dieser stark vom Nutzerverhalten abhängt, ist er nicht immer vollständig aussagekräftig.

Bei Mehrfamilienhäusern mit zahlreichen Wohnungen ist der Durchschnitt der Verbrauchswerte mit unterschiedlichen Bewohnern aussagefähig, so die Expertenmeinungen. Ab 01.05.2021 sind auch im Verbrauchsausweis Angaben zur energetischen Qualität des Gebäudes erforderlich sowie Angaben zu inspektionspflichtigen Klimaanlagen.

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Hier zählt die Substanz

Hier wird der energetische Zustand eines Gebäudes transparent gemacht: Es wird der Energiebedarf des Gebäudes anhand des baulichen Zustandes und der Heiztechnik errechnet. Bei u. a. Neubauten ist seit 01.10.2007 der bedarfsorientierte Energieausweis vorgeschrieben.

Er ist verpflichtend für Bestandsgebäude mit bis zu vier Wohnungen - wenn der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde. Erfüllte das Gebäude die Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 ist ein Verbrauchsausweis ebenso möglich. Außerdem ist der Bedarfsausweis für modernisierte Altbauten erforderlich - sofern mehr als 10 % der Fläche modernisiert wurde.

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Hilfestellung

Die Effizienzampel

Steht die Ampel auf GRÜN, spricht dies für einen bauphysikalisch berechneten Energiebedarf in kWh/(m2a), der relativ wenig Energiekosten pro Quadratmeter und Jahr verursacht. Somit ist die Immobilie für Käufer und Mieter sowohl aus ökologischer als auch finanzieller Sicht attraktiver als Immobilien mit schlechteren Werten.

Bei energetischen Schwachstellen oder Defiziten leuchtet die Ampel ROT. Hier wird eine Gebäudeenergieberatung empfohlen.

Die Effizienzskala reicht (ab Mai 2026) von A bis G:

  • Grün (A–B): sehr energieeffizient, niedrige Energiekosten
  • Gelb bis Rot (E–G): energetische Schwächen, höherer Energiebedarf

 

Bei schlechten Werten empfiehlt sich eine professionelle Gebäudeenergieberatung.

Der Fachmann hilft...

Woher bekomme ich den Energieausweis?

Der Energieausweis darf ausschließlich von qualifizierten Fachleuten gemäß § 88 GEG ausgestellt werden, z. B. Gebäudeenergieberatern oder entsprechend ausgebildeten Architekten und Ingenieuren.

Da Eigentümer für fehlerhafte Angaben haften können, ist die Beauftragung eines Fachmanns dringend zu empfehlen.

Was bedeutet das für die HausBauHaus GmbH und ihre Kunden?

Für uns als Immobilienmakler gilt explizit die Pflicht, bei der Vermietung, Verpachtung oder dem Verkauf eines Wohngebäudes / einer Immobilien einen Energieausweis vorzulegen.

Dieser muss bereits bei der Besichtigung vorliegen.

Ebenso notwendig sind die im Energieausweis enthaltenen Daten für die Bewerbung / Anzeigen der Immobilie in Zeitungen, Immobilienplattformen oder auf der Maklerhomepage. Folgende Angaben müssen immer angegeben werden:

  • Baujahr der Immobilie
  • Effizienzklasse der Immobilie
  • Energieträger für die Heizung im Gebäude
  • Endenergiebedarf oder Energieverbrauchswert
     

Somit ist die Erstellung eines Energieausweises einer der ersten Punkte im erfolgreichen Vermarktungsprozess einer Immobilie.

Weitere Informationen zum Thema Energieausweis

Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema und vermitteln Sie bei Bedarf gerne zu ausgewählten Energieberatern. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

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