Buntes Laub ist wunderschön, birgt aber auch Risiken.  | © shutterstock - InspireNest
Herbstlaub und Haftung
Wer muss räumen?

Herbstlaub und Haftung 

Der Herbst bringt nicht nur bunte Blätter und gemütliche Abende, sondern auch eine besondere Verantwortung für Eigentümer und Mieter. Nasses Herbstlaub kann Gehwege schnell in gefährliche Rutschbahnen verwandeln. Kommt es zu einem Unfall, stellt sich die Frage: Wer haftet?

Wir fassen die wichtigsten Regelungen und Gerichtsurteile für Sie zusammen.

Wer muss Herbstlaub räumen und trägt die Verkehrssicherungspflicht?

So schön das Herbstlaub ist: Wege und Einfahrten sollten sicher begehbar bleiben.  | © shutterstock - maxbelchenko

Grundsätzlich sind die Gemeinden für die Reinigung von Straßen und Gehwegen verantwortlich. Häufig übertragen sie diese Pflicht jedoch per Satzung auf die Anlieger.

  • Eigentümer müssen dafür sorgen, dass Eingangsbereiche, Zufahrten sowie angrenzende Geh- und Radwege sicher begehbar bleiben.
  • Mieter können durch den Mietvertrag zur Laubbeseitigung verpflichtet werden. Der Vermieter behält in diesem Fall die Überwachungspflicht.
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) tragen seit der Reform 2020 die Verkehrssicherungspflicht gemeinschaftlich. Sie können Dienstleister beauftragen, bleiben aber im Schadensfall haftbar.

 

Die Reinigungspflicht gilt werktags zwischen 7:00 und 20:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 9:00 Uhr.

Wie oft muss gekehrt werden?

Einmal pro Woche zu fegen, reicht oft aus – aber nicht immer. Entscheidend ist, ob der Weg für Passanten noch sicher begehbar ist. Fällt in kurzer Zeit besonders viel Laub, muss häufiger gereinigt werden.

Gerichte urteilen hier unterschiedlich:

  • Das OLG Hamm hält es für zumutbar, bei außergewöhnlich viel Laub auch außerhalb üblicher Zeiten zu räumen.
  • Das LG Coburg stellt klar, dass keine Pflicht besteht, bei starkem Wind mehrfach täglich zu kehren – einmal am Vortag genügte.
  • Laut LG Frankfurt am Main können Passanten vor 7 Uhr morgens keinen laubfreien Gehweg erwarten.

Haftung bei Unfällen durch Herbstlaub

Rutscht jemand auf nassem Laub aus und verletzt sich, können Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen entstehen. Allerdings: Auch Passanten oder Radfahrer müssen im Herbst mit rutschigen Wegen rechnen und können eine Teilschuld tragen.

Die Haftung entfällt, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Reinigungspflichten regelmäßig und zumutbar erfüllt wurden.

Urlaub, Delegation und Kontrolle

Wer in den Urlaub fährt, muss eine Vertretung für das Laubkehren organisieren. Das OLG Schleswig entschied jedoch, dass Eigentümer ihren Urlaub nicht unterbrechen müssen, um selbst nach dem Rechten zu sehen.

Eigentümer und WEGs dürfen Dienstleister beauftragen. Wichtig: Der Auftrag muss kontrolliert werden – zumindest stichprobenartig. Andernfalls droht eine Haftung der Gemeinschaft oder des Vermieters.

Tipp: Achten Sie auch im Winter auf Ihre Verkehrssicherungspflicht

Weitere Informationen finden Sie in unserem Blogbeitrag

Laub richtig entsorgen – Bußgelder vermeiden

Laub einfach im Garten zu verbrennen, ist verboten und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Besser:

  • in die Biotonne oder auf den Kompost,
  • spezielle Laubsäcke der Gemeinde nutzen.

 

Vorsicht bei Laubbläsern/-saugern: In Wohngebieten meist nur zwischen 9–13 Uhr und 15–17 Uhr erlaubt. Verstöße können Bußgelder bis zu 50.000 € nach sich ziehen.

Tipp: Wenn Sie Gartenbesitzer sind, muss nicht alles Laub entsorgt werden. Ein Laubhaufen im Garten bietet Igeln, Insekten und anderen Tieren ein wichtiges Winterquartier. Wer also nicht nur seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommt, sondern auch Rücksicht auf die Natur nimmt, schafft gleich doppelt Sicherheit: für Menschen und Tiere.

Fazit: Herbstlaub räumen schützt vor Haftung

Herbstlaub sieht schön aus – kann aber gefährlich werden. Wer seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommt, muss im Ernstfall für Unfälle und Schäden haften. Eigentümer, Mieter und WEGs sollten daher klare Zuständigkeiten regeln, regelmäßige Kontrollen durchführen und das Laub ordnungsgemäß entsorgen.

Ein Laubhaufen im Garten bietet Igeln ein Winterquartier.  | © shutterstock - VladimirSVK

Häufige Fragen (FAQ)

Wer muss Herbstlaub auf dem Gehweg räumen?
Meist die Anlieger – also Eigentümer oder Mieter, wenn es per Mietvertrag übertragen wurde.

Wie oft muss Laub gekehrt werden?
So oft wie nötig, damit der Gehweg sicher begehbar bleibt. Bei starkem Laubfall auch mehrmals pro Woche.

Haftet der Eigentümer, wenn jemand auf Laub ausrutscht?
Ja, wenn er seine Pflicht verletzt hat. Passanten können aber eine Teilschuld tragen.

Darf ich Laub einfach verbrennen?
Nein. Das ist verboten und kann mit hohen Bußgeldern bestraft werden.

Muss ich auch im Urlaub Laub räumen?
Nein, aber eine Vertretung muss organisiert werden.

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