Bislang konnten Stromkundinnen und -kunden auch nach dem Umzug noch rückwirkend einen neuen Anbieter wählen. Ab Juni 2025 ist damit Schluss: Der Stromanbieterwechsel muss vor dem Umzug angemeldet sein, sonst übernimmt automatisch der Grundversorger am neuen Wohnort die Versorgung. Ein rückwirkender Wechsel ist dann ausgeschlossen.
Ein oft übersehener, aber teurer Fallstrick: Wenn Sie Ihre alte Wohnung oder Haus nicht rechtzeitig beim Stromanbieter abmelden, zahlen Sie unter Umständen weiter für den Verbrauch – auch wenn Sie schon ausgezogen sind.
Das bedeutet im Extremfall: Sie zahlen den Strom für Ihren Nachmieter oder Nachnutzer mit. Denn aus Sicht des Stromanbieters läuft der Vertrag weiter, solange kein Auszugsdatum gemeldet wurde. Erst mit Ihrer formellen Abmeldung und der Übermittlung des Zählerstands endet die Stromlieferung offiziell.
Eine positive Entwicklung: Die technische Umstellung beim Anbieterwechsel muss künftig innerhalb von 24 Stunden erfolgen (werktags), statt wie bisher in bis zu drei Wochen. Voraussetzung ist, dass alle Daten – insbesondere die MaLo-ID (Marktlokations-ID) – korrekt übermittelt werden. Diese elfstellige Nummer identifiziert Ihren Stromanschluss eindeutig.
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Wer umzieht, sollte den Stromvertrag nicht in letzter Minute regeln. Ab Juni 2025 gibt es keine nachträgliche Korrektur mehr – und das kann richtig teuer werden, wenn man weiter für den Strom am alten Wohnort haftet. Also: rechtzeitig ummelden, kündigen oder einen neuen Anbieter beauftragen.
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