Seit Juni 2025 gelten neue Regeln für das Ummelden eines Stromanschlusses.  | © shutterstock - Studio Romantic
bei Umzug
Stromanbieterwechsel
Neue Regeln ab Juni 2025

Stromanbieterwechsel bei Umzug: Neue Regeln ab Juni 2025

Ab dem 6. Juni 2025 treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft, die besonders Menschen betreffen, die umziehen und ihren Stromanbieter wechseln möchten. Eine entscheidende Änderung: ein rückwirkender Anbieterwechsel nach dem Einzug ist nicht mehr möglich. Wer weiterhin selbst bestimmen will, von wem er Strom bezieht, muss vor dem Umzug aktiv werden.

Keine rückwirkende Vertragsänderung mehr möglich!

Bislang konnten Stromkundinnen und -kunden auch nach dem Umzug noch rückwirkend einen neuen Anbieter wählen. Ab Juni 2025 ist damit Schluss: Der Stromanbieterwechsel muss vor dem Umzug angemeldet sein, sonst übernimmt automatisch der Grundversorger am neuen Wohnort die Versorgung. Ein rückwirkender Wechsel ist dann ausgeschlossen.

Achtung: es drohen Stromkosten für das alte Zuhause

Ein oft übersehener, aber teurer Fallstrick: Wenn Sie Ihre alte Wohnung oder Haus nicht rechtzeitig beim Stromanbieter abmelden, zahlen Sie unter Umständen weiter für den Verbrauch – auch wenn Sie schon ausgezogen sind.

Das bedeutet im Extremfall: Sie zahlen den Strom für Ihren Nachmieter oder Nachnutzer mit. Denn aus Sicht des Stromanbieters läuft der Vertrag weiter, solange kein Auszugsdatum gemeldet wurde. Erst mit Ihrer formellen Abmeldung und der Übermittlung des Zählerstands endet die Stromlieferung offiziell.

Jetzt wichtig: Frühzeitig aktiv werden

  • Zwei Wochen vor dem Umzug den neuen Stromvertrag für die neue Wohnung abschließen oder den
  • Aktuellen Vertrag rechtzeitig kündigen bzw. ummelden
  • Zählerstände bei Auszug und Einzug dokumentieren
  • Die neue MaLo-ID der neuen Wohnung bereithalten – sie ersetzt zunehmend die Zählernummer
Das GEG 2024 - klimafreundlich Heizen | © shutterstock - Chones

Anbieterwechsel wird schneller – nur noch 24 Stunden

Eine positive Entwicklung: Die technische Umstellung beim Anbieterwechsel muss künftig innerhalb von 24 Stunden erfolgen (werktags), statt wie bisher in bis zu drei Wochen. Voraussetzung ist, dass alle Daten – insbesondere die MaLo-ID (Marktlokations-ID) – korrekt übermittelt werden. Diese elfstellige Nummer identifiziert Ihren Stromanschluss eindeutig.

Sie ziehen um? Einen Wegweiser für Ihren guten Start ins neue Heim finden Sie hier.

Unser Expertenteam steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite - wir freuen uns, Sie in allen Belangen rund um die Immobilie zu unterstützen. 

Fazit

Wer umzieht, sollte den Stromvertrag nicht in letzter Minute regeln. Ab Juni 2025 gibt es keine nachträgliche Korrektur mehr – und das kann richtig teuer werden, wenn man weiter für den Strom am alten Wohnort haftet. Also: rechtzeitig ummelden, kündigen oder einen neuen Anbieter beauftragen.

Weitere Beiträge

Hier finden Sie weitere spannende Beiträge rund um die Themen Design, Lifestyle und Trends

Unser Unternehmensverbund: